Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3
DGUV 3 Prüfungen
Die Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 ist für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Die regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln bildet inzwischen daher einen festen Bestandteil des Sicherheitskonzepts der meisten Firmen der Großindustrie und des Mittelstands.
Die DGUV 3 Prüfung ist gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ als Wiederholungsprüfung ausgelegt, so dass regelmäßige Wiederholungsprüfungen durchzuführen sind.
Bei der Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ist Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift prinzipiell jedes elektrische Gerät, „das über einen Stecker verfügt“ (wie z.B. Verlängerungskabel, Bohrmaschinen, Monitore, etc.).
In der Unfallverhütungsvorschrift sind Durchführungsanweisungen und Beispiele für Prüffristen hinterlegt, die für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Zusätzliche Hinweise zu Prüffristen sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ – TRBS 1201 – gelistet.
Davon abweichend kann ein Betreiber in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und Erfahrungen eigene Prüffristen festlegen, sofern damit der gleiche Sicherheitsstandard erreicht werden kann.
Wegen der Vielzahl von in den Betrieben vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und deren unterschiedlicher Beanspruchung bereitet es in vielen Fällen Schwierigkeiten, für diese Betriebsmittel Prüffristen festzulegen. Hierbei können wir sie unterstützen und Hinweise geben, wie die Verpflichtung zur Durchführung wiederkehrender Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3 erfüllt werden kann.
Auch bei der eigentlichen Durchführung der Prüfung können wir sie durch unsere qualifizierten Fachkräfte, denen eigene Prüfgeräte zur Verfügung stehen, unterstützen.